Innerhalb der Gesetzgebung hat das Tierkrematorium De Breborgh hierfür die Genehmigung um ein verstorbenes Pferd oder Pony überführen zu dürfen.
Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:
Es ist zwingend erforderlich, dass eine offizielle Erklärung von Ihrem Tierarzt vorliegt, in der es heißt, dass es keine Gefahr der Übertragung von gefährlichen Krankheiten gibt. Sie müssen sicherstellen, dass keine Kreuzkontamination von Flüssigkeiten stattfinden kann.
Ein erforderliches EU Transport Dokument muss dreifach ausgefüllt sein. Das Dokument ist als PDF Datei als Download verfügbar. Bitte nehmen Sie immer erst Kontakt mit uns auf, um alles in die richtigen Wege zu leiten.
Bitte rufen Sie uns wenn möglich noch vor dem einschläfern Ihres Pferdes oder Ponys an um alle Einzelheiten zu besprechen.
Wir sind unter folgenden Mobilrufnummern jederzeit erreichbar:
Herr Lengner ( MN-Kassel Tierbestattung ) 0171 - 14 42 378
Wir bitten Sie uns folgende Angaben mitzuteilen:
Achtung: Sie benötigen von Ihrem Tierarzt die tierärztliche Bescheinigung, dass Ihr Pferd oder Pony nicht zur Schlachtung deklariert ist und den Equidenpass. Damit Ihr verstorbenes Pony/Pferd ohne weitere Komplikationen verladen werden kann, achten Sie bitte darauf, dass es auf einem festen Untergrund liegt und der Platz auch mit einem Fahrzeug mit Anhänger angefahren werden kann.
Nach Auftragserteilung erfolgt die Abholung des Tieres innerhalb von 24 Stunden. Ihr Pferd oder Pony wird dann unverzüglich in das Pferdekrematorium überführt und anschließend erfolgt die von Ihnen gewünschte Einzeleinäscherung Ihres Ponys/Pferdes. Sie erhalten eine CD mit den Photos Ihres Tieres vor der Einäscherung bzw. die Photos werden Ihnen per Email zugesendet, wo Sie sich nochmals davon überzeugen können, dass Ihr Pony/Pferd alleine eingeäschert wird.
Pegasus Pferdebestattung - Mobil: 0171 - 14 42 378 - E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!